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Anhänger und Gespanne

Anhängelast und Ausweis, Tempo mit Anhänger in CH, DE und AT, Abreissseil, Spiegel, Vignette, Stützlast, Zuglänge und wann der Fahrtenschreiber droht.

Darf ich hinter dem Wohnmobil einen Anhänger ziehen?

Ja, wenn das Wohnmobil eine Anhängerkupplung hat, die Gewichte laut Fahrzeugpapieren passen und dein Führerausweis bzw. Führerschein die Kombination abdeckt.

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Massgebend sind zwei Werte im Fahrzeugausweis bzw. in der Zulassungsbescheinigung des Wohnmobils: die zulässige Anhängelast und das Gesamtzugsgewicht (in der Schweiz VTS Art. 8). Das Gesamtgewicht des Anhängers darf die Anhängelast nicht übersteigen, beide Fahrzeuge zusammen nicht das Gesamtzugsgewicht.

Die Klassen, in der Schweiz (VZV Art. 3) und in der EU gleich:

  • B: Anhänger bis 750 kg. Schwerer nur, wenn der ganze Zug höchstens 3500 kg wiegt. Mit einem 3,5-t-Wohnmobil geht das nie auf.
  • BE: schwererer Anhänger hinter einem Wohnmobil bis 3,5 t.
  • C1 (Wohnmobil bis 7,5 t): Anhänger bis 750 kg.
  • C1E: schwererer Anhänger, Gesamtzugsgewicht bis 12 000 kg.

Sonderfälle wie alte Ausweise stehen im Ratgeber Führerausweis. Die Stützlast des Anhängers lastet auf der Kupplung und damit auf dem Wohnmobil: Rechne sie im Zuladungsrechner mit ein.

Wie schnell darf ich mit Anhänger fahren?

Langsamer als solo: je nach Land und Anhänger 80 bis 100 km/h auf der Autobahn, über 3,5 t höchstens 80. Für Tempo 100 braucht der Anhänger meist eine Zulassung dafür.

Je nach Land

  • Schweiz: Anhängerzüge fahren grundsätzlich 80 / 80 (VRV Art. 5). Seit 1. Januar 2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger bis 3,5 t auf Autobahnen und Autostrassen 100 fahren, wenn der Anhänger dafür zugelassen ist: Die Vmax steht unter Punkt 17 im Fahrzeug-Datenblatt, dessen Typengenehmigung du in Feld 24 des Fahrzeugausweises findest. Reifen mit Index F oder G reichen laut TCS nicht. Für Wohnmobile über 3,5 t mit Anhänger nennt die VRV keine Ausnahme.
  • Deutschland: Bis 3,5 t mit Anhänger 80 / 80, mit Tempo-100-Plakette nach der 9. Ausnahmeverordnung 100 auf der Autobahn. Verlangt sind unter anderem ABS am Zugfahrzeug, passende Gewichtsverhältnisse und Anhängerreifen jünger als sechs Jahre mit mindestens Index L. Über 3,5 t mit Anhänger 60 / 80. Für Schweizer Gespanne prüft der TCS und besorgt die Plakette; ob das mit deinem Wohnmobil geht, klärst du vorher ab.
  • Österreich: Bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg 100 / 100, mit schwererem Anhänger 70 / 80. Über 3,5 t mit Anhänger 70 / 80 (oesterreich.gv.at).

Werte in km/h, ausserorts / Autobahn:

Welche Ausrüstung ist beim Gespann Pflicht?

Abreissseil, Unterlegkeile, ausreichende Spiegel und ein eigenes Kennzeichen für den Anhänger gehören zu jedem Gespann. Die Details regelt jedes Land.

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In der Schweiz gilt nach VTS und VRV:

  • Abreissseil: Die Anhängerbremse muss selbsttätig wirken, wenn sich der Anhänger löst. Anhänger bis 1,5 t dürfen stattdessen eine zusätzliche Sicherheitsverbindung haben, ungebremste brauchen immer Seil oder Kette (VTS Art. 189). Laut TCS gehört der Karabiner in eine Öse am Fahrzeug oder an der Kupplung; einfach um den Kugelhals schlaufen ist nicht erlaubt. Bei abnehmbarer Kupplung empfiehlt der TCS eine Öse an einem festen Teil, weil die Kantone unterschiedlich büssen.
  • Unterlegkeile: Anhänger über 750 kg brauchen mindestens einen (VTS Art. 195), ebenso Wohnmobile über 3,5 t (VTS Art. 114). Beim Gespann und beim abgekoppelten Anhänger gehören sie schon in leichten Gefällen unter die Räder (VRV Art. 22).
  • Spiegel: Links und rechts musst du neben dem Aufbau vorbei mindestens 100 m nach hinten sehen (VTS Art. 112). Verdeckt der Anhänger diese Sicht, brauchst du Zusatzspiegel.
  • Kontrollschild: Der Anhänger trägt hinten ein eigenes (VTS Art. 185).

Braucht der Anhänger eine eigene Vignette?

Das hängt vom Land ab, in dem du fährst: Mancherorts braucht der Anhänger eine eigene, anderswo reicht die Vignette des Zugfahrzeugs oder es gibt gar keine.

Je nach Land

  • Schweiz: Ja. Laut BAZG sind alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t vignettenpflichtig, sofern sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden, der Anhänger braucht deshalb eine eigene. Ziehst du einen Anhänger, der selbst der Schwerverkehrsabgabe unterliegt, etwa einen Wohnanhänger über 3,5 t, wird auch die Anhängelast des Zugfahrzeugs abgabepflichtig.
  • Deutschland: Nein, es gibt keine Vignette.
  • Österreich: Nein. Laut ASFINAG zählt nur das Zugfahrzeug: Hat es höchstens 3,5 t, reicht seine Vignette, egal wie schwer der Anhänger ist.

Wie verteile ich die Stützlast richtig?

Nutze die zulässige Stützlast aus, ohne sie zu überschreiten, und lade Schweres tief und nahe der Anhängerachse. Massgebend ist der tiefste Grenzwert von Wohnmobil, Anhänger und Kupplung.

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Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem die Deichsel auf die Kupplung drückt. Grenzwerte stehen in den Papieren des Wohnmobils und auf dem Typenschild oder in den Papieren des Anhängers; laut TCS gilt der tiefere. Auch die Kupplung trägt ihre höchste Stützlast aufgedruckt, die nie überschritten werden darf (in der Schweiz VTS Art. 91).

  • Bei 80 kg Grenze rät der TCS zu 70 bis 75 kg, das stabilisiert den Anhänger.
  • Schwere Ladung gut sichern.
  • Mit einer Stützlastwaage unter der Deichsel nachmessen.

Einen Mindestwert gibt es in der Schweiz nicht. In Deutschland muss die Stützlast laut TCS mindestens 4 % des Anhängergewichts betragen, mehr als 25 kg sind dafür aber nicht nötig.

Weil die Kupplung weit hinter der Hinterachse sitzt, wirkt die Stützlast als Hebel. Nach der Formel von PiNCAMP drücken 75 kg Stützlast bei 4,5 m Abstand zur Vorderachse und 3,5 m Radstand rund 96 kg auf die Hinterachse. Mehr dazu unter Beladen und Gewicht.

Wie lang, breit und hoch darf ein Gespann sein?

Höchstens 2,55 m breit und mit Ladung 4,00 m hoch. Bei der zulässigen Länge des ganzen Zugs unterscheiden sich die Länder.

Je nach Land

  • Schweiz: Anhängerzug 18,75 m, Anhänger (ohne Sattelanhänger) und Wohnmobil je 12,00 m (VRV Art. 64 bis 66). Auf schmalen Strassen haben Anhängerzüge beim Kreuzen Vortritt vor allen anderen Fahrzeugen (VRV Art. 9).
  • Deutschland: Kraftfahrzeuge mit Anhänger dürfen zusammen nur 18,00 m lang sein. Die 18,75 m gelten dort nur für Zugmaschinen mit Anhänger und Lastwagen-Anhänger-Züge für den Güterverkehr (§ 32 StVZO). Ein 18,5-m-Zug ist also in der Schweiz erlaubt, in Deutschland nicht.

Breite und Höhe sind in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich gleich. Die Masse deines Wohnmobils findest du in der Modelldatenbank.

Brauche ich in der EU einen Fahrtenschreiber?

Unter Umständen ja: wenn ein Wohnmobil oder Gespann über 7,5 t privat Güter mitführt, etwa ein Auto, ein Boot oder Pferde. Nichtgewerbliche Fahrzeuge bis 7,5 t sind ausgenommen.

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Die EU-Verordnung 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen über 3,5 t einschliesslich Anhänger, auch auf Fahrten zwischen der EU und der Schweiz. Ausgenommen sind Fahrzeuge oder Kombinationen bis 7,5 t, die Güter nichtgewerblich befördern (Art. 3 lit. h).

Der EuGH hat am 2. März 2023 entschieden (C-666/21): Ein Fahrzeug über 7,5 t, das neben dem Wohnen auch privat Güter laden soll, fällt unter die Verordnung, egal wie es zugelassen ist. Laut TCS braucht es deshalb Fahrtenschreiber und Lenkzeiten, wenn:

  • ein Wohnmobil über 7,5 t Güter mitführt, etwa einen Kleinwagen in der Heckgarage;
  • ein Gespann über 7,5 t Gesamtgewicht Pferde, ein Auto oder ein Boot zieht.

Velohalter und Schränke allein machen kein Güterfahrzeug. Es drohen Bussen bis 1500 Euro. Das ASTRA teilt diese Auslegung nicht, in der Schweiz ist kein Fahrtenschreiber nötig. Für EU-Reisen rät der TCS trotzdem zur Nachrüstung.