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Wohnmobil kaufen, neu oder gebraucht

Welcher Wohnmobiltyp passt, ob die Zuladung reicht, worauf du beim Gebrauchtkauf achtest, was bei Gewährleistung gilt und was ein Import kostet.

Welcher Wohnmobiltyp passt zu mir?

Das hängt davon ab, wie viele Personen mitfahren, ob du im Winter unterwegs bist und wo das Fahrzeug steht. Zur Wahl stehen Kastenwagen, Teilintegrierte, Alkoven und Integrierte.

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Die vier Aufbauformen laut TCS:

Typ Typische Masse Stärken Schwächen
Kastenwagen 5,4–6,36 m lang, 2,05 m breit wendig, gut isoliert, ganzjährig nutzbar eng, wenig Stauraum, für vier Personen knapp
Teilintegriert 6,5–7 m lang, 2,35 m breit viel Platz, windschnittig, meist mit Kat. B fahrbar Zuladung mit vier Personen eher knapp
Alkoven um 7 m lang, 3–3,2 m hoch bis sechs Schlafplätze, viel Stauraum 1–2 Liter mehr Verbrauch
Integriert 6,3–7 m lang, 2,35 m breit grosszügiger Wohnraum, Hubbett serienmässig weniger windschnittig als Teilintegrierte

Schweizer Neupreise laut TCS: Kastenwagen ab rund CHF 55’000, Teilintegrierte ab rund CHF 60’000 inklusive nötiger Sonderausstattung, Alkoven als Halbjahreswagen aus der Vermietung ab etwa CHF 50’000. Technische Daten einzelner Modelle vergleichst du in der Modell-Datenbank.

Reicht die Zuladung des Wunschfahrzeugs?

Nur wenn das gewogene Fahrzeug genug Reserve hat: Für Familien empfiehlt der TCS 700 bis 800 kg Zuladung. Prüf das vor allem anderen und wieg das Fahrzeug vor dem Kauf.

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Vergleich das Wiegeergebnis mit den Papieren. Die Masse in fahrbereitem Zustand im Prospekt ist ein Normwert (EU-Durchführungsverordnung 2021/535). Laut Hymer enthält sie 75 kg für den Fahrer, 90 % Treibstoff, eine Fahrfüllung Frischwasser und eine volle Gasflasche. Das einzelne Fahrzeug darf ±5 % abweichen. Sonderausstattung wie Markise, Veloträger oder zweite Batterie kommt dazu.

Beispiel: 3500 kg zulässig, 2850 kg fahrbereit laut Prospekt ergibt 650 kg Zuladung. Liegt das Fahrzeug 5 % darüber, bleiben rund 500 kg, bevor Beifahrer, Kinder, Gepäck und Nachrüstungen dazukommen.

Bei einem gebrauchten Fahrzeug zählt deshalb nur die Waage. Rechne das Ergebnis im Zuladungsrechner durch, mehr zum Wiegen steht unter Beladen und Gewicht. Ein Fahrzeug über 3,5 t braucht eine andere Fahrberechtigung, siehe Führerausweis und Führerschein.

Worauf achte ich bei einem gebrauchten Wohnmobil?

Vor allem auf Feuchtigkeit und Rost im Aufbau. Dazu prüfst du Reifenalter, Gasanlage, Wasserinstallation und machst eine Probefahrt.

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Die Prüfpunkte von TÜV NORD und TCS:

  • Aufbau aussen: Risse, Dellen, Rost und Alufrass, vor allem an den Übergängen zwischen GFK und Metall sowie rund um Fenster und Dachhauben.
  • Innenraum: Feuchtigkeit, Schimmel, fremde Gerüche. Frag nach den Dichtheitsprüfungen.
  • Unterboden und Rahmen: Mit Taschenlampe und leichtem Klopfen nach Korrosion, morschem Holz und Verformungen suchen.
  • Reifen: DOT-Nummer ablesen. TÜV NORD empfiehlt, dass die Reifen nicht älter als sechs Jahre sind. Das Profil soll gleichmässig abgefahren sein.
  • Gasanlage: Der Kocher brennt gleichmässig mit bläulicher Flamme, der Gaskasten schliesst dicht.
  • Wasser: Leitungen des Frischwassertanks ohne Schäden und ohne Algen, WC, Dusche und Waschbecken funktionieren.
  • Probefahrt: Laut TCS Pflicht, dazu eine Besichtigung vor Ort.

Mehr zu den Reifen unter Reifen.

Welche Dokumente muss der Verkäufer zeigen?

Fahrzeugpapiere, den letzten Prüfbericht, Gas- und Dichtheitsnachweise sowie Serviceheft und Rechnungen. Lass dir alles zeigen, bevor du über den Preis verhandelst.

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  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis bzw. Zulassungsbescheinigung oder Zulassungsschein) mit Gesamtgewicht und allfälligen Eintragungen.
  • Letzte periodische Prüfung (MFK, HU, Pickerl), bei deutschen Fahrzeugen der vollständige HU-Bericht mit allen Mängeln und Nachprüfungen.
  • Bei Schweizer Fahrzeugen: Abgasdokument und allfällige Beiblätter, die der TCS beim Occasions-Test ebenfalls prüft.
  • Gasprüfung: gültige Bescheinigung oder Vignette. Ist sie abgelaufen, rechne mit einer neuen Prüfung.
  • Dichtheitsprüfungen: Manche Hersteller geben laut TCS bis zu zehn Jahre Garantie auf die Dichtheit des Aufbaus, aber nur bei lückenlos gemachten Prüfungen.
  • Serviceheft und Rechnungen: TÜV NORD nennt eine lückenlose Wartungshistorie essenziell. Der Kilometerstand muss zum Zustand und zu den Einträgen passen.
  • Nachweise für Einbauten wie Anhängerkupplung, Felgen oder Gasinstallation.
  • Bedienungsanleitungen für Aufbau und Geräte.

Verweigert der Verkäufer die Einsicht ins Serviceheft oder die Probefahrt, rät TÜV NORD zu besonderer Vorsicht.

Was bringt ein neutraler Gebrauchtwagen-Test?

Du kennst den Zustand, bevor du unterschreibst. Die Automobilclubs prüfen auch Wohnmobile, beim TCS samt Feuchtigkeitsmessung im Aufbau.

Je nach Land

  • Schweiz: Occasions-Test der TCS-Sektion Zürich in den Technischen Zentren Au-Wädenswil, Volketswil, Winterthur und Zürich-Schlieren (siehe Tabelle).
  • Deutschland: ADAC-Check für gebrauchte Wohnmobile und Wohnwagen. Sachverständige des Caravaning Gutachter Fachverbands (CGF) prüfen rund zwei Stunden, je nach Umfang länger.
  • Österreich: Kaufüberprüfung an den ÖAMTC-Stützpunkten. Der Preis hängt vom Fahrzeugtyp ab, Einschränkungen für Wohnmobile bei Höhe, Breite oder Gewicht je nach Stützpunkt.
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Beispiel: Occasions-Test der TCS-Sektion Zürich für Lieferwagen und Wohnmobile.

Dauer rund 132 Minuten
Preis TCS-Mitglieder CHF 325
Preis Nicht-Mitglieder CHF 435
Grenzen bis 3,5 t, max. 3 m hoch, max. 3,6 m Achsabstand

Geprüft werden Motor, Getriebe, Fahrwerk mit Bremsprüfstand, Karosserie, Elektronik und Fehlerspeicher, dazu Dokumente und Probefahrt. Beim Wohnmobil kommen eine Feuchtigkeitsmessung im Aufbau und die Prüfung von Fahr- und Wohnbatterie dazu. Ist die Gasprüfung abgelaufen, bietet der TCS eine neue an.

Viele Alkoven und Integrierte sind höher als 3 m. Frag deshalb vorher, ob dein Wunschfahrzeug auf die Prüfanlage passt. Sonst hilft eine Fachwerkstatt oder ein erfahrener Camper aus dem Bekanntenkreis.

Was gilt bei Gewährleistung und Kaufvertrag?

Beim Händler hast du mindestens ein Jahr Gewährleistung, unter Privaten wird sie meist ganz ausgeschlossen. Zugesicherte Eigenschaften und arglistig verschwiegene Mängel sind aber immer gedeckt.

Je nach Land

  • Schweiz: Obligationenrecht (OR). Der Verkäufer haftet auch für Mängel, die er nicht kannte (Art. 197), nicht aber für solche, die du beim Kauf kanntest (Art. 200). Ein Ausschluss ist bei arglistigem Verschweigen ungültig (Art. 199). Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Übergabe, ein Händler darf bei einer Occasion für den privaten Gebrauch nicht unter ein Jahr gehen (Art. 210). Wer Mängel nicht sofort meldet, hat das Fahrzeug genehmigt (Art. 201).
  • Deutschland: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Ablieferung (§ 438), beim Händlerkauf gebrauchter Ware darf die Frist nicht unter ein Jahr sinken (§ 476). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe bestand (§ 477). Ein Ausschluss gilt nicht bei Arglist oder übernommener Garantie (§ 444).
  • Österreich: Beim Händler gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG): zwei Jahre Gewährleistung, danach drei Monate, um sie einzuklagen. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist ein Jahr nur wirksam, wenn es im Einzelnen ausgehandelt wurde und die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt (WKO). Mängel im ersten Jahr gelten als schon bei der Übergabe vorhanden. Unter Privaten (ABGB) darf die Gewährleistung laut Sozialministerium ganz ausgeschlossen werden, ausser für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
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In allen drei Ländern haftet der Verkäufer für Mängel, die bei der Übergabe schon da waren, und für zugesicherte Eigenschaften. Entscheidend ist, von wem du kaufst:

  • Vom Händler (als Privatperson): zwei Jahre Gewährleistung. Bei Gebrauchtfahrzeugen darf der Händler sie auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ganz ausschliessen.
  • Von privat: Die Gewährleistung darf ganz ausgeschlossen werden, und das ist üblich. Der Ausschluss gilt aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nicht für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.

Schreib deshalb in den Vertrag, was dir wichtig ist, etwa das gewogene Gewicht, den Kilometerstand oder «dicht, keine Feuchtigkeitsschäden». So werden die Angaben zu zugesicherten Eigenschaften. TÜV NORD bietet einen kostenlosen Muster-Kaufvertrag nach deutschem Recht an. Prüf das Fahrzeug nach der Übergabe sofort und melde Mängel ohne Verzug.

Neu oder gebraucht, kaufen oder mieten?

Miete als Einsteiger zuerst. Ein Kauf lohnt sich laut TCS erst ab etwa sechs Wochen Unterwegssein pro Jahr; gebraucht ist günstiger, neu bringt Gewährleistung und keine Feuchtigkeitsschäden.

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Das Rechenbeispiel des TCS mit Schweizer Preisen: Ein Alkoven, sieben Jahre alt, 70’000 km, kostet CHF 34’000. Zwei Wochen Ferien zweimal im Jahr kosten als Miete rund CHF 6’000. Der Kauf ist nach etwa 5,5 Jahren amortisiert. Dazu kommen jährlich rund CHF 1’800 für Steuer, Versicherung und Unterhalt, dafür bleibt ein Restwert.

Für ein Neufahrzeug sprechen zwei Jahre Gewährleistung. Bei privat gekauften Gebrauchtfahrzeugen ist die Gewährleistung meist ausgeschlossen.

Die beste Zeit für einen Gebrauchtkauf ist laut TCS der Herbst: Dann kommen Mietfahrzeuge zurück und Private verkaufen nach der Saison. Vorsicht bei zu günstigen Angeboten, vor allem wenn der Verkäufer vorab Geld verlangt.

Was kostet der Import eines Wohnmobils aus dem Ausland?

Innerhalb der EU fällt kein Zoll an. Zwischen der Schweiz und der EU zahlst du an der Grenze Einfuhrsteuer und je nach Land weitere Abgaben, danach folgt die Zulassung im eigenen Land.

Je nach Land

  • Schweiz: Ein im Ausland gekauftes Fahrzeug meldest du beim Grenzübertritt unaufgefordert beim Zoll an (e-dec, Rechnung oder Kaufvertrag, ausländischer Fahrzeugausweis, Pass oder ID). Zoll fällt seit dem 1. Januar 2024 keiner mehr an. Fällig werden 4 % Automobilsteuer (Wohnmobile über 3500 kg sind befreit, weil sie der Schwerverkehrsabgabe unterliegen) und 8,1 % Mehrwertsteuer auf den Wert inklusive Automobilsteuer. Beispiel für ein 3,5-t-Wohnmobil im Wert von CHF 50’000: CHF 2000 plus CHF 4212, zusammen CHF 6212. Danach folgt die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt, laut BAZG mit CoC ohne Lärm- und Abgastest.
  • Deutschland: Kaufst du in einem anderen EU-Land ein neues Fahrzeug (höchstens 6000 km oder höchstens sechs Monate seit der ersten Inbetriebnahme), zahlst du die Umsatzsteuer in Deutschland (§ 1b UStG). Aus der Schweiz kommen laut ADAC 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer dazu; mit Präferenznachweis (z. B. EUR.1) entfällt der Zoll. Für die Zulassung brauchst du unter anderem die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung und das CoC.
  • Österreich: Aus einem Drittland wie der Schweiz zahlst du laut oesterreich.gv.at 10 % Zoll (mit Präferenznachweis zollfrei) und 20 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei der ersten Zulassung in Österreich wird zudem die Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällig, laut ÖAMTC auch für Wohnmobile der Klasse M1 und für gebrauchte Importfahrzeuge. Sie hängt vom CO₂-Ausstoss ab.

Lass dir die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mitgeben, sie erleichtert die Zulassung.

Stand 30.09.2026. Ohne Gewähr, Regeln können sich ändern.

Quellen