Wie schütze ich mein Wohnmobil vor Einbruch?
Mit gut sichtbaren Zusatzschlössern an Türen und Staufächern, gesicherten Fenstern, Alarmanlage und Tresor. Und: nichts Wertvolles sichtbar liegen lassen, beim Verlassen alles schliessen.
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Laut TCS kommen Einbrecher meist durch die Türen, aber auch über Fenster, Dachluken und Staufachklappen. Ein Einbruch dauert oft weniger als eine Minute. Was hilft:
- Fahrerhaustüren mit Zusatzschlössern sichern, oder die Innengriffe mit Stahlseil und Vorhängeschloss verbinden.
- Aufbautür und Staufächer mit Zusatzschlössern oder aussen montierten Sperrbügeln.
- Ausstellfenster mit Sicherungsprofilen, die von innen verschraubt werden.
- Alarmanlage mit Kontakten an Türen, Fenstern und Luken, dazu ein GPS-Tracker, der bei Diebstahl eine SMS schickt.
- Tresor fest mit dem Chassis verschraubt, für Pass, Geld und Schlüssel.
Sichtbare Sicherungen empfiehlt der TCS, weil Diebe dann eher das Nachbarfahrzeug nehmen. Auf Autobahnraststätten, vor allem im Süden, rät er vom Übernachten ab.
Brauche ich einen Gaswarner im Wohnmobil?
Sinnvoll ist er, auch wo er nicht vorgeschrieben ist. Weil Propan und Butan schwerer als Luft sind und sich am Boden sammeln, montierst du ihn tief. Er ersetzt die Gasprüfung nicht.
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In der Schweiz ist er nicht vorgeschrieben. Die Schweizer Checkliste des Arbeitskreises LPG verlangt, dass alle Lüftungsschlitze ins Freie offen sind; Gasmelder und Feuerlöscher nennt das Reglement als zusätzliche Sicherheitsmassnahmen.
Bei Gasgeruch gilt laut Reglement:
- Gasflasche schliessen.
- Gut lüften.
- Anlage kontrollieren lassen. Eine Anlage mit Mängeln darf erst nach Reparatur durch eine Fachperson und erneuter Kontrolle wieder in Betrieb.
Viele Campingplätze verlangen einen gültigen Gasprüfnachweis und können dir sonst den Zugang verweigern, in der Schweiz etwa eine Gaskontrolle eines vom Arbeitskreis LPG zugelassenen Kontrolleurs (gültig 3 Jahre), laut TÜV SÜD auch viele Plätze in Deutschland. Intervalle und Kosten je Land stehen unter Gas.
Warum brauche ich einen CO-Melder?
Weil du Kohlenmonoxid weder siehst noch riechst und es dich im Schlaf vergiften kann. Ein Gaswarner für Propan erkennt CO nicht, dafür brauchst du einen eigenen CO-Melder oder ein Kombigerät.
Je nach Land
- Schweiz: Sanitätsnotruf 144, Beratung bei Vergiftungen bei Tox Info Suisse unter 145.
- Österreich: Rettung 144, die Vergiftungsinformationszentrale erreichst du rund um die Uhr unter 01 406 43 43.
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CO entsteht, wenn Gas, Holzkohle oder Treibstoff unvollständig verbrennen, etwa bei einer defekten oder zugeschneiten Heizung, einem Generator oder einem Grill im Vorzelt. Tox Info Suisse warnt: CO ist farb- und geruchlos und reizt weder Augen noch Lunge. Die ersten Anzeichen wirken wie eine Erkältung (Kopfweh, Übelkeit, Schwindel), dann folgen Erbrechen, Atemnot, Verwirrung, Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall der Tod.
- CO-Melder nach Norm EN 50291-1. Der Sensor hat eine begrenzte Lebensdauer: Beachte die Angaben des Herstellers und drücke regelmässig die Testtaste.
- Nie einen Holzkohlegrill oder Gasgrill im Fahrzeug oder im geschlossenen Vorzelt betreiben, auch nicht bei offener Tür.
- Bei Verdacht sofort raus an die frische Luft, bei klaren Symptomen den Notruf wählen: 112 gilt in ganz Europa.
Soll ich einen Rauchmelder ins Wohnmobil einbauen?
Ja, er ist günstig und kann Leben retten: Bei Bränden sterben die meisten Menschen am Rauch, nicht an den Flammen. Ein Rauchmelder warnt laut und schnell, gerade nachts.
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Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sterben in der Schweiz jährlich 20 bis 30 Menschen bei Bränden. Tipps der BFU, übertragen aufs Wohnmobil:
- Einen Rauchmelder nach Norm EN 14604 kaufen.
- Modelle mit fest eingebauter Lithiumbatterie halten bis zu 10 Jahre.
- Die BFU empfiehlt die Montage an der Decke. Im Wohnmobil heisst das: nahe beim Schlafbereich, nicht direkt über dem Herd (Fehlalarme).
- Regelmässig testen, besonders nach dem Winterhalbjahr.
Ein Rauchmelder erkennt kein Kohlenmonoxid. Für beides brauchst du zwei Geräte oder ein geprüftes Kombigerät.
Ist ein Feuerlöscher im Wohnmobil Pflicht?
Das regelt jedes Land selbst, teils abhängig vom Gewicht. Ein kleiner Fahrzeug-Feuerlöscher griffbereit bei der Tür ist aber auch ohne Pflicht eine gute Idee.
Je nach Land
- Schweiz: Bis 3,5 t keine Pflicht. Über 3,5 t gelten Wohnmotorwagen als Transportmotorwagen und müssen leicht zugängliche Feuerlöscher nach Norm EN 3 mit insgesamt mindestens 6 kg Füllung mitführen, dazu mindestens einen Unterlegkeil (VTS Art. 114). Die Feuerlöscher sind mindestens alle 3 Jahre zu warten. Fehlt der vorgeschriebene Feuerlöscher, kostet das CHF 40 Ordnungsbusse.
Das Schweizer Reglement des Arbeitskreises LPG nennt ihn als zusätzliche Sicherheitsmassnahme.
Wie sichere ich die Ladung im Innenraum?
Schweres nach unten und in die Heckgarage, dort festgurten, in die Oberschränke nur Leichtes, nichts lose liegen lassen. Bei einem Unfall wird sonst alles zum Geschoss.
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Im Crashtest des ADAC (3,5-t-Wohnmobil gegen einen Personenwagen, beide mit 56 km/h) riss sich der Küchenblock aus der Verankerung und flog durch den Innenraum, die hintere Sitzbank brach ein. Daraus leitet der ADAC ab:
- Getränke und schwere Ladung in die Heckgarage und dort mit Spanngurten an Zurrösen befestigen.
- Den Esstisch zwischen den Sitzen während der Fahrt abbauen.
- Kunststoffgeschirr statt Glas und Keramik.
- Nichts lose auf Ablagen und der Küchenzeile liegen lassen.
Dazu: Alle Klappen und Schubladen vor der Abfahrt kontrollieren, Laptop und Kaffeemaschine in einen Schrank. Wie sich das Gewicht auf die Achsen verteilt, steht unter Beladen und Gewicht.
Wo dürfen Kinder im Wohnmobil sitzen?
Während der Fahrt nur auf eingetragenen Sitzplätzen mit Gurt, nie im Bett oder Alkoven. Bis zu welchem Alter und welcher Grösse ein Kindersitz Pflicht ist, regelt jedes Land selbst.
Je nach Land
- Schweiz: Kinder unter 12 Jahren brauchen auf Plätzen mit Gurt einen zugelassenen Kindersitz (UNECE 44 oder 129), ausser sie sind mindestens 150 cm gross oder ab 7 Jahren auf einem Platz mit Beckengurt (VRV Art. 3a).
- Deutschland: Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, brauchen einen Kindersitz (§ 21 StVO).
- Österreich: Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 135 cm sind, brauchen einen passenden Kindersitz (§ 106 KFG).
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Dass Kinder nie im Bett, auch nicht im Alkoven, mitfahren dürfen, betont der ADAC. Worauf du achten musst:
- Kindersitze nur auf Plätzen, deren Gurt dafür zugelassen ist. Das sind meist die vorwärtsgerichteten Sitze mit Dreipunktgurt hinter dem Fahrerhaus, manchmal mit Isofix.
- Seitliche und rückwärtsgerichtete Sitze in der Sitzgruppe nur im Notfall.
- Für Plätze mit Zweipunktgurt eignen sich laut ADAC nur wenige Kindersitze, die ausdrücklich dafür zugelassen sind.
Beim Kauf oder Mieten zählen: Wie viele Gurtplätze hat das Wohnmobil, und wo sind sie? In der Modelldatenbank siehst du die Sitzplätze je Modell.